12.11.2022, 01:53
(12.11.2022, 01:03)Praktiker schrieb: Sinnvollerweise hätte man darauf hingewiesen und auf einen sachgerechten Antrag hingewirkt...
Was der BGH kann, kann das AG erst Recht.
Ob das allerdings wirklich so generell geht...?
Ich hätte noch eine Frage. Wenn ich sage, dass der Freistellungantrag unzulässig ist, würde der ziff 2 also unzulässig sein und damit die Klage teilweise unzulässig.
Dann ist die Klage aber nur bzgl. des Ziff 2 unzulässig. Bzgl. des Ziff. 1 kann ich dann weiter prüfen. Sage ich dann, die Klage ist teilweise zulässig?
Vielleicht ist das auch alles Käse was ich schreibe aber habe einen Gedankendreher denke ich haha
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Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 11.11.2022, 20:35
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 12.11.2022, 01:03
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 12.11.2022, 01:53
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 13.11.2022, 00:20
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Cenaira - 12.11.2022, 13:06
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 12.11.2022, 16:59
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Cenaira - 13.11.2022, 08:57
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Sir Wilfrid Robarts - 14.11.2022, 01:21