12.11.2022, 01:07
Ob das die richtige Lösung ist, ist aus der Ferne natürlich nicht zu sagen.
Aber Besonderheiten gibt es nicht. Man schreibt in den Entscheidungsgründen z.B.: "Die Klage ist unschlüssig. Der Anspruch kann bereits nach dem eigenen Tatsachenvortrag des Klägers unter keinem rechtlichen Gerichtspunkt bestehen..."
Aber Besonderheiten gibt es nicht. Man schreibt in den Entscheidungsgründen z.B.: "Die Klage ist unschlüssig. Der Anspruch kann bereits nach dem eigenen Tatsachenvortrag des Klägers unter keinem rechtlichen Gerichtspunkt bestehen..."
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Urteil- Amtsgericht - von MBTK - 08.11.2022, 20:04
RE: Urteil- Amtsgericht - von Praktiker - 09.11.2022, 07:43
RE: Urteil- Amtsgericht - von MBTK - 09.11.2022, 17:26
RE: Urteil- Amtsgericht - von Praktiker - 09.11.2022, 20:13
RE: Urteil- Amtsgericht - von MBTK - 11.11.2022, 20:01
RE: Urteil- Amtsgericht - von Praktiker - 12.11.2022, 01:07