12.01.2019, 14:48
Hallo zusammen,
weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe). Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?
Danke
weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe). Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?
Danke
Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von Gast9000909 - 12.01.2019, 14:48
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von NRW - 12.01.2019, 14:51
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von GastNRW23 - 12.01.2019, 15:02
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von Gast9000909 - 12.01.2019, 15:16
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von Gast - 29.01.2019, 22:46