11.11.2022, 20:35
Guten Abend,
ich hätte eine Frage.
Ich muss ein Urteil zu einer Akte schreiben. Sie beantragen, die Freistellung einer Verbindlichkeit. Dabei wird die Höhe nicht bestimmt, sodass mangelnder Bestimmtheit die Freistellungsklage unzulässig ist.
Meine Frage: Kann ich (1. Instanz- Amtsgericht) die Klage auf Freistellung in eine Festellungsklage umdeuten?
Ich habe gelesen, dass die Revisionsinstanz das kann. Kann das Amtsgericht es auch?
LG
ich hätte eine Frage.
Ich muss ein Urteil zu einer Akte schreiben. Sie beantragen, die Freistellung einer Verbindlichkeit. Dabei wird die Höhe nicht bestimmt, sodass mangelnder Bestimmtheit die Freistellungsklage unzulässig ist.
Meine Frage: Kann ich (1. Instanz- Amtsgericht) die Klage auf Freistellung in eine Festellungsklage umdeuten?
Ich habe gelesen, dass die Revisionsinstanz das kann. Kann das Amtsgericht es auch?
LG
Nachrichten in diesem Thema
Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 11.11.2022, 20:35
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 12.11.2022, 01:03
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