12.01.2019, 02:26
Ich gehe auch davon aus, dass du zumindest das Bestehen (und den Zeitpunkt) wirst nachweisen müssen, weil hiervon die Unterhaltspflicht abhängt. Spätestens in einem etwaigen Prozess müsstest du dich hierzu dann ohnehin erklären. Dass deine Eltern die Gesamtnote oder gar Einzelnoten sehen dürfen, glaube ich dagegen nicht. Ein entsprechendes Interesse kann ich nicht erkennen.
Du könntest mal beim JPA anfragen, ob die dir eine einfache Bescheinigung über das Datum des Bestehens (ohne Zeugnis) ausstellen können. Da das aber erst nach der mündlichen Prüfung überhaupt mit Sicherheit feststehen kann, wird sich die Frau Mama bis dahin so oder so gedulden müssen...
Du könntest mal beim JPA anfragen, ob die dir eine einfache Bescheinigung über das Datum des Bestehens (ohne Zeugnis) ausstellen können. Da das aber erst nach der mündlichen Prüfung überhaupt mit Sicherheit feststehen kann, wird sich die Frau Mama bis dahin so oder so gedulden müssen...
Nachrichten in diesem Thema
Einsicht Dritter möglich? - von H1994 - 11.01.2019, 20:35
RE: Einsicht Dritter möglich? - von Gast - 12.01.2019, 00:37
RE: Einsicht Dritter möglich? - von nrw12321 - 12.01.2019, 02:26