09.11.2022, 17:26
(09.11.2022, 07:43)Praktiker schrieb: Der Arbeitsauftrag ist ja nicht eindeutig:
Sollst Du ein LG-Urteil schreiben, also so, als wäre die Klage beim - unterstellt: sachlich zuständigen - LG eingelegt worden? Dann musst Du natürlich auch unterstellen, dass verhandelt würde oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt ist.
Oder sollst Du erneut ein AG-Urteil schreiben? Also es quasi nochmal ordentlich machen? Da würde dann doch ohnehin verhandelt. Oder 495a ZPO.
Ich soll ein AG-Urteil schreiben und es nochmal quasi ordentlich machen. Ist mein erstes Urteil und bin etwas verwirrt.
Also für mich ist das Klägervorbringen schon gar nicht schlüssig. Deshalb würde ich da schon rausfliegen.
In diesem Fall brauche ich auch keine Beweisaufnahme. Eine mündliche Verhandlung ist ja auch gelaufen. Und die Parteien haben dort einfach nur ihre Anträge gestellt.
LG
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