08.11.2022, 20:04
Guten Tag,
ich muss nun mein erstes Urteil in der Station schreiben.
Es ist allerdings eine Akte aus Berufung. Also vom Amtsgericht abgewiesen und ist nun bei uns im Landgericht gelandet.
Ich soll allerdings ein Urteil aus erstinstanzlicher Sicht schreiben.
Eine Beweisaufnahme/mündliche Verhandlung ist nicht erfolgt
Wie mache ich das dann? Ich weiß, dass das AG auch ohne Verhandlung Urteile schreibt. Aber auf welche gesetzlichen Grundlage tun die das?
Und wann dürfen die das tun?
ich muss nun mein erstes Urteil in der Station schreiben.
Es ist allerdings eine Akte aus Berufung. Also vom Amtsgericht abgewiesen und ist nun bei uns im Landgericht gelandet.
Ich soll allerdings ein Urteil aus erstinstanzlicher Sicht schreiben.
Eine Beweisaufnahme/mündliche Verhandlung ist nicht erfolgt
Wie mache ich das dann? Ich weiß, dass das AG auch ohne Verhandlung Urteile schreibt. Aber auf welche gesetzlichen Grundlage tun die das?
Und wann dürfen die das tun?
Nachrichten in diesem Thema
Urteil- Amtsgericht - von MBTK - 08.11.2022, 20:04
RE: Urteil- Amtsgericht - von Praktiker - 09.11.2022, 07:43
RE: Urteil- Amtsgericht - von MBTK - 09.11.2022, 17:26
RE: Urteil- Amtsgericht - von Praktiker - 09.11.2022, 20:13
RE: Urteil- Amtsgericht - von MBTK - 11.11.2022, 20:01
RE: Urteil- Amtsgericht - von Praktiker - 12.11.2022, 01:07