06.11.2022, 09:09
(05.11.2022, 14:12)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich arbeite gerade an einen Fall, wo eine zu hohe Auslagenpauschale beantragt wurde. Diese gibts ja im VR immer.
Ständige Rspr. sagt, dass es 25 € gebe. Hier wurde mehr beantragt.
Ist der Vortrag des Klägers damit unschlüssig oder teilweise i.H.v. 25 € schlüssig?
Bin mir nicht sicher :(
Vielen Dank für eure Antworten ;)
Alles was über die 25 € hinaus geht wird in der Regel vom Gericht abgewiesen. Höchstrichterlich sind 25 € anerkannt. Alles was darüber hinaus geht wird abgewiesen mit "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen". Da es nur marginale Beträge dann meist sind, fällt das aber bei der Kostenverteilung nach § 92 ZPO nicht ins Gewicht.
Nachrichten in diesem Thema
Verkehrsunfallsrecht-Auslagenpauschale - von MBTK - 05.11.2022, 14:12
RE: Verkehrsunfallsrecht-Auslagenpauschale - von Landvogt - 05.11.2022, 14:22
RE: Verkehrsunfallsrecht-Auslagenpauschale - von MBTK - 05.11.2022, 14:54
RE: Verkehrsunfallsrecht-Auslagenpauschale - von RefGießen - 05.11.2022, 17:04
RE: Verkehrsunfallsrecht-Auslagenpauschale - von Cenaira - 06.11.2022, 09:09