05.11.2022, 14:54
(05.11.2022, 14:22)Landvogt schrieb: Das variiert je nach Landgerichtsbezirk. In meinem Ausbildungsbezirk waren es bspw. 30,- €, in anderen nur 20,- €, die meisten lagen bei 25,- €. Ob sich das mittlerweile etwas nach oben korrigiert hat, weiß ich allerdings nicht. Mach dich am besten mal schlau, was in deinem Landgerichtsbezirk zugesprochen wird.
Vielen Dank.
Ja also höchstens wären es 30 Euro. Der Kläger beantragt allerdings 40 €. Dies ist zu viel. Ist sein Vortrag damit komplett unschlüssig oder nur teilweise unschlüssig i.H.v. 25 €?
LG
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