28.10.2022, 14:23
Mitten im Ref würde ich ihn nicht machen, denn so stark ist die Ermäßigung der Gebühren nicht. Die meisten Anbieter gewähren auch Berufseinsteigern mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung noch den Rabatt. Außerdem musst du nach dem Lehrgang jedes Jahr deine 15 Stunden Pflichtfortbildung machen, die mehr kosten als die ca. 300 Euro, die man spart.
Wenn du schlechte Noten hast, kann der FA den Jobeinstieg ein bisschen erleichtern. Das wäre der Zeitpunkt kurz nach dem Ref.
Wirklich empfehlen würde ich ihn jedoch erst, wenn du weißt, in welches Rechtgebiet du dauerhaft gehen willst. Erst dann lohnen sich die zusätzlichen Kosten und verschaffen dir einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern.
Bei mir war das der Fall, nachdem ich in eine spezialisierte kleine Kanzlei eingestiegen bin. Da lohnt es sich dann auch, denn die Fallliste hatte ich somit sehr schnell voll. Ich sehe bei Kollegen nämlich, dass diese große Schwierigkeiten damit haben. Arbeitet man in zu vielen Rechtgebieten, wird man nur sehr schwer auf die benötigten Fallzahlen kommen.
Ich bin Fachanwältin für ArbR. Dafür brauchst du 100 Fälle. 50 davon behördliche oder gerichtliche Verfahren. Mehrere im kollektiven ArbR, im Sozialrecht u.a. Selbst für mich war es nicht so einfach, jede dieser Anforderungen zu erfüllen und Achtung: nicht jeder Fall hat automatisch eine Gewichtung von 1. Das kann bei sehr umfangreichen Verfahren mehr als 1 sein, für eine normale Beratung, die beim 1. Gespräch erledigt worden ist, habe ich z.B. jedoch nur eine Gewichtung von 0,2 angenommen. D.h. man braucht 5 solcher Betatungsfälle um auf einen anrechenbaren vollen Fall zu kommen.
Eingereicht habe ich letzten Endes 150 "volle" Fälle. Das reichte dicke, falls doch ein paar Fälle runterbewertet worden wären. Sagen wir mal, ca. 105-110 Fälle sollte man aus diesen Gründen im ArbR erreichen.
Wenn du schlechte Noten hast, kann der FA den Jobeinstieg ein bisschen erleichtern. Das wäre der Zeitpunkt kurz nach dem Ref.
Wirklich empfehlen würde ich ihn jedoch erst, wenn du weißt, in welches Rechtgebiet du dauerhaft gehen willst. Erst dann lohnen sich die zusätzlichen Kosten und verschaffen dir einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern.
Bei mir war das der Fall, nachdem ich in eine spezialisierte kleine Kanzlei eingestiegen bin. Da lohnt es sich dann auch, denn die Fallliste hatte ich somit sehr schnell voll. Ich sehe bei Kollegen nämlich, dass diese große Schwierigkeiten damit haben. Arbeitet man in zu vielen Rechtgebieten, wird man nur sehr schwer auf die benötigten Fallzahlen kommen.
Ich bin Fachanwältin für ArbR. Dafür brauchst du 100 Fälle. 50 davon behördliche oder gerichtliche Verfahren. Mehrere im kollektiven ArbR, im Sozialrecht u.a. Selbst für mich war es nicht so einfach, jede dieser Anforderungen zu erfüllen und Achtung: nicht jeder Fall hat automatisch eine Gewichtung von 1. Das kann bei sehr umfangreichen Verfahren mehr als 1 sein, für eine normale Beratung, die beim 1. Gespräch erledigt worden ist, habe ich z.B. jedoch nur eine Gewichtung von 0,2 angenommen. D.h. man braucht 5 solcher Betatungsfälle um auf einen anrechenbaren vollen Fall zu kommen.
Eingereicht habe ich letzten Endes 150 "volle" Fälle. Das reichte dicke, falls doch ein paar Fälle runterbewertet worden wären. Sagen wir mal, ca. 105-110 Fälle sollte man aus diesen Gründen im ArbR erreichen.
Nachrichten in diesem Thema
Zeitpunkt FA - von Gast - 28.10.2022, 12:09
RE: Zeitpunkt FA - von Gast - 28.10.2022, 13:28
RE: Zeitpunkt FA - von Egal - 28.10.2022, 14:23
RE: Zeitpunkt FA - von Gast - 28.10.2022, 14:31
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