27.10.2022, 08:08
(26.10.2022, 21:48)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 20:24)Egal schrieb:(26.10.2022, 14:53)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 13:12)guga schrieb: Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
ok, dann ist die gesamte Klausel eh nichtig.. kann ich so stehen lassen.
Stimmt, so gesehen ist die K-Frist auch egal.
Muss noch schauen, welche Nachteile ich durch einen weitentfernten Gerichtstand hätte.
Nur bei der Haftung ist mir noch ein wenig mulmig. Ich weiß nicht, ob ich als nicht-anwaltlicher juristische Mitarbeiter so eine unbegrenzte Haftung stehen lassen sollte.
Warst du derjenige mit dem Thread freie Mitarbeit als Volljurist ohne Anwaltszulassung?
Dann auf keinen Fall und ist für dich sowieso ein Problem, denn du stehst ohne Berufshaftpflicht bei dem Vertrag mit einem Bein in der Privatinsolvenz. Viel Spaß dabei, ich kenne keinen Kollegen, dem noch nie ein Fehler passiert ist.
Auch das Wettbewerbsverbot von 5 Jahren, selbst für 2, sehe ich extrem kritisch, braucht dich mangels Karrenzentschädigung aber nicht zu interessieren.
Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. Man zieht dich über den Tisch und die freie Mitarbeit, insbesondere ohne Zulassung, ist ja sowieso problematisch, wenn auch eher für den Arbeitgeber. Klingt für mich alles sehr stümperhaft, wenig durchdacht und ahnungslos (die Pflicht einer Karrenzentschädigung sollte jedem bekannt sein, der ein Wettbewerbsverbot verwendet).
Ergänzung: Gerichtsstand heißt, dass du für jede Klage aus dem Vertragsverhältnis dorthin fahren musst. Das kann bei mehreren Gerichtsterminen ins Geld gehen. Solltest du auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen, wäre jedoch an deinem Arbeitsort die örtliche Zuständigkeit.
du hast recht, der war ich.
was mache ich dann mit der Haftungsklausel, wenn ich dort aber als nicht zugelassener arbeiten will? Man kann die Haftung wohl nicht ganz ausschließen.
Diese Haftungsklausel findet sich in jedem Mustervertrag für freie Mitarbeiter.
Die Letztverantwortung trägt glaube ich sowieso der Anwalt der meine Entwürfe berichtigt und unterschreibt.
Ich vermute, du kannst auch ohne Anwaltszulassung eine Haftpflichtversicherung abschließen, die deine berufliche Tätigkeit umfasst. Wissen tue ich es jedoch nicht. Da solltest du dich noch mal informieren. Die sollte dann auch in deine Kalkulation des Stundensatzes mit einfließen.
Aber wie gesagt, ich würde den Vertrag sowieso nicht unterschreiben. Mir klingt das alles zu sehr danach, als würde man einen billigen Sachbearbeiter suchen, den man aber nicht vernünftig bezahlen will und auf den man alle Risiken abwälzen möchte, weil er ja selbstständig sei.
Ein Vertrag sollte immer ausgewogen sein. Das ist der hier nicht, zumindest nicht nach dem, was du uns hier ausschnittsweise vorlegst.
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Vertrag freie Mitarbeit - Bin ahnungslos - von Staatsgewalt - 26.10.2022, 11:35
RE: Vertrag freie Mitarbeit - Bin ahnungslos - von guga - 26.10.2022, 13:12
RE: Vertrag freie Mitarbeit - Bin ahnungslos - von Staatsgewalt - 26.10.2022, 14:53
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RE: Vertrag freie Mitarbeit - Bin ahnungslos - von Staatsgewalt - 27.10.2022, 12:25
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