24.10.2022, 18:14
Im Übrigen können eine Vielzahl an Beweismitteln auch im Zivilprozess von Amts wegen erhoben werden.
Indes müsste hier m.E. nach jedenfalls die Zeugen als Beweis angeboten werden - denn Zeugen unterliegen dem Beibringungsgrundsatz.
Die Ermittlungsakte nur zu nehmen würde hier den Grundsatz der Unmittelbarkeit hinsichtlich der Zeugenaussagen umgehen.
Was sich anbieten dürfte wäre ein Hinweis den Vortrag zu konkretisieren, sofern hier Tatsachen strittig sind.
Indes müsste hier m.E. nach jedenfalls die Zeugen als Beweis angeboten werden - denn Zeugen unterliegen dem Beibringungsgrundsatz.
Die Ermittlungsakte nur zu nehmen würde hier den Grundsatz der Unmittelbarkeit hinsichtlich der Zeugenaussagen umgehen.
Was sich anbieten dürfte wäre ein Hinweis den Vortrag zu konkretisieren, sofern hier Tatsachen strittig sind.
Nachrichten in diesem Thema
HILFE zur Beweisstation - von MBTK - 20.10.2022, 18:49
RE: HILFE zur Beweisstation - von LawLove - 20.10.2022, 21:40
RE: HILFE zur Beweisstation - von MBTK - 21.10.2022, 10:22
RE: HILFE zur Beweisstation - von Cenaira - 27.10.2022, 07:32
RE: HILFE zur Beweisstation - von Praktiker - 22.10.2022, 17:20
RE: HILFE zur Beweisstation - von Gast - 24.10.2022, 18:14

