10.01.2019, 19:32
Es kommt zu einem erheblichen Teil darauf an, an welchen Korrektor man gerät. Wenn ich mir meine Probeklausuren anschaue und meine Strafrechtsklausur im ersten Durchgang (schreibe gerade Verbesserungsversuch), dann ergibt sich eine ziemlich uneinheitliche Bewertung einer fehlenden Anklage. Von den 8 Strafrechtsprobeklausuren und den 2 AG Klausuren, die ich "scharf" geschrieben habe, habe ich bei genau 5 die Anklage nicht vollständig geschafft, davon 3 mal garnicht. Ergebnis bei keiner Anklage: einmal 3, einmal 5 und einmal 8. Bei den unvollständigen Anklagen war es 6 und 9. Das man also sicher Durchfällt scheint mir also nicht wahrscheinlich. Im Staatsexamen habe ich beim ersten Durchgang den Schwerpunkt auf die Anklage gelegt und diese auch zuerst geschrieben und bin damit - wie manch anderer auch im Kollegenkreis - mächtig auf die Schnauze gefallen. Wurden dann nur 3 Punkte. Das die Anklage auch nach Ansicht der Korrektoren fehlerfrei und praktisch verwertbar war, konnte über die angeblichen Schwächen des A-Gutachten nicht hinwegtrösten. Kollege im gleichen Durchgang hat nichtmal das B Gutachten fertig gestellt und hat am Ende 7 Punkte bekommen. Es ist also alles drin.
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2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Durchlauferhitzer - 10.01.2019, 17:33
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast - 10.01.2019, 18:07
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast123 - 10.01.2019, 18:13
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Random - 10.01.2019, 18:17
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast - 10.01.2019, 18:24
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von gastniedersachse - 10.01.2019, 19:05
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von NdsGast - 10.01.2019, 19:32
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast Hamburg - 13.01.2019, 19:08