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2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst
gastniedersachse
Unregistered
 
#6
10.01.2019, 19:05
Dieses Forum sollte wirklich mit festen Benutzernamen arbeiten. Die Antworten hier sind teilweise eine Frechheit.

Wie kann man so dreist sein und sagen "da fällt man durch"???? In Niedersachsen steht beispielsweise in den amtlichen Hinweisen, dass das A-Gutachten am gewichtigsten ist (ca 50 Prozent) und die anderen beiden Teile ca 25 Prozent ausmachen... Wenn der Bearbeiter nun also zeigt im A- und B- Gutachten, dass er ein guter oder meintwegen sehr guter Jurist ist und vllt dann im C-Gutachten die Zeit verpeilt hat, mag er einen wichtigen Aspekt nicht nachweisen können in der Klausur: Dass er zeitökonomisch arbeiten kann unter Druck und die Fleißaufgabe einer Anklage, die im Gegensatz zum A- und B- Gutachten kaum Nachdenken erfordert, nicht mehr geschafft hat. OK...VB damit nicht mehr drin. Konsens... Aber 4 Punkte sind auch dann m.E. drin!
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Nachrichten in diesem Thema
2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Durchlauferhitzer - 10.01.2019, 17:33
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast - 10.01.2019, 18:07
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast123 - 10.01.2019, 18:13
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Random - 10.01.2019, 18:17
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast - 10.01.2019, 18:24
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von gastniedersachse - 10.01.2019, 19:05
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von NdsGast - 10.01.2019, 19:32
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast Hamburg - 13.01.2019, 19:08


 

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