10.01.2019, 18:13
Hi,
ich habe es mal im Klausurenkurs ausprobiert, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einmal wurde die Arbeit von einer Strafrichterin kontrolliert, die rein gar nicht für den praktischen Teil, d.h. für die Entschließung der Staatsanwaltschaft interessiert hat und sich einzig auf das materielle Gutachten stürzte. Beim zweiten Mal, bei der die Klausur durch einen Staatsanwalt kontrolliert wurde, war ein Bestehen ohne praktischen Teil nicht möglich.
ich habe es mal im Klausurenkurs ausprobiert, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einmal wurde die Arbeit von einer Strafrichterin kontrolliert, die rein gar nicht für den praktischen Teil, d.h. für die Entschließung der Staatsanwaltschaft interessiert hat und sich einzig auf das materielle Gutachten stürzte. Beim zweiten Mal, bei der die Klausur durch einen Staatsanwalt kontrolliert wurde, war ein Bestehen ohne praktischen Teil nicht möglich.
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2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Durchlauferhitzer - 10.01.2019, 17:33
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast - 10.01.2019, 18:07
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast123 - 10.01.2019, 18:13
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Random - 10.01.2019, 18:17
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast - 10.01.2019, 18:24
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von gastniedersachse - 10.01.2019, 19:05
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von NdsGast - 10.01.2019, 19:32
RE: 2.Examen: Anklageschrift nicht verfasst - von Gast Hamburg - 13.01.2019, 19:08