16.10.2022, 09:58
(14.10.2022, 22:35)lawstudente schrieb: In der Akte steht auch, dass schon ein Termin „zur mündlichen Entscheidung“ für ein bestimmtes Datum bestimmt wurde.
Ist das dann der Verkündungstermin für das Urteil oder kann in dieser mündlichen Entscheidung zb auch darüber entschieden werde, dass wieder die mündliche Verhandlung eröffnet wird?
Das ist, sorry, Quatsch - "mündliche Entscheidung" gibt es nicht. Vielleicht in Fehler im Protokoll... Was es gibt, ist "Termin zur Verkündung einer Entscheidung", dass also offen gelassen wird, was verkündet wird - das ist gerade bei Schriftsatz-Nachlass sinnvoll: kommt gar nichts oder nichts Relevantes, verkündet man ein Urteil, andernfalls wird ein Hinweisbeschluss, Beweisbeschluss o.ä. verkündet, jedenfalls wiedereröffnet und der Gegenseite rechtliches Gehör gewährt.
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Rubrum Schriftsatznachlass - von lawstudente - 14.10.2022, 20:57
RE: Rubrum Schriftsatznachlass - von Praktiker - 14.10.2022, 22:15
RE: Rubrum Schriftsatznachlass - von lawstudente - 14.10.2022, 22:35
RE: Rubrum Schriftsatznachlass - von Praktiker - 16.10.2022, 09:58









