12.10.2022, 08:51
(10.10.2022, 12:49)Gast schrieb: Herzlichen Glückwunsch!
Nach meiner Kenntnis musst du sie gar nicht aktualisieren. Allerdings solltest du dann den Stand der Literatur und Gesetze angeben. Schau mal in einige Einleitungen, da steht meistens ein Satz drin.
Falls du Aktualisierungen vornimmst, solltest du Rücksprache mit deinem/r Doktorvater/mutter halten, da viele Promotionsordnungen Änderungen nur nach deren Genehmigung zulassen.
+1
Es ist aber natürlich „schön“, wenn das Werk bei Veröffentlichung möglichst aktuell ist.
Nachrichten in diesem Thema
Aktualisierung vor Drucklegung - von Angry-towner - 09.10.2022, 21:47
RE: Aktualisierung vor Drucklegung - von Gast - 10.10.2022, 12:49
RE: Aktualisierung vor Drucklegung - von Gast - 12.10.2022, 08:51
RE: Aktualisierung vor Drucklegung - von Gast - 13.10.2022, 14:01
RE: Aktualisierung vor Drucklegung - von Gast - 14.10.2022, 20:57
RE: Aktualisierung vor Drucklegung - von Gast2580 - 08.11.2022, 22:51