30.09.2022, 13:51
(30.09.2022, 13:50)Gast schrieb:(30.09.2022, 13:49)Gast schrieb:(30.09.2022, 00:05)Gast85782 schrieb:(29.09.2022, 22:23)Gast schrieb: Soweit ich mich erinnere, ist es grds. so, dass der VZ vor dem Examenstermin drankommt (also 2021), aber dieser mit der aktuellsten Auflage (also 2. Auflage 2022) bearbeiten werden soll.
Sehr wilde Idee, aber dann lege ich mir die aktuellste zu. Danke für die antworten :)
Habe mir gerade nochmal meine Examensklausur von vor Kurzem durchgesehen. Laut Bearbeitervermerk sollte die Rechtslage aus der aktuellsten Auflage ergibt (bei mir 2021, 2. Aufl.). Inhaltlich ging es um Fragen aus dem VZ 2020. Also wie beschrieben.
Sorry, sollte heißen "die Rechtslage, die sich aus der aktuellsten Auflage ergibt".
Ähm... 3. Versuch: die Rechtslage zu grunde gelegt werden, die sich aus der...




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Examen 2022/2 Bayern Steuerrecht Auflage - von GAst57296 - 29.09.2022, 11:16
RE: Examen 2022/2 Bayern Steuerrecht Auflage - von Gast1899 - 29.09.2022, 13:41
RE: Examen 2022/2 Bayern Steuerrecht Auflage - von Gast - 29.09.2022, 21:58
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RE: Examen 2022/2 Bayern Steuerrecht Auflage - von Gast85782 - 30.09.2022, 00:05
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