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Übergangszeit nach mündlicher Prüfung
NRW1
Unregistered
 
#10
28.12.2018, 18:49
(28.12.2018, 17:16)iusNRW schrieb:  
(28.12.2018, 16:58)NRW schrieb:  Was ist an ALG1 so schlimm? Der Tag ist dann erstmal deins ;)

Ich fasse das jetzt mal als Sarkasmus und Anekdote zu dem Mallorca - Sänger Ingo ohne Flamingo und dessen Song "Hartz IV, der Tag gehört dir" auf :D 

aber dennoch: Ich schätze, dass es der Arbeitgeber nicht so geil findet, wenn da eine Lücke im Lebenslauf ist. Zudem hört man ja immer wieder von Referendarskollegen und kolleginnen auch hier im Forum (teilweise auch gegenteiliges), dass das Amt auf den Verbesserungsversuch keine Rücksicht nimmt und zur Bewerbung verdonnert (ist natürlich prinzipiell richtig so, aber gerade für die Situation als Verbesserer doch sehr sehr ungünstig).
Und mit den 600,xx€ im Monat hätte ich nicht mal meine Fixkosten (Miete, Strom, Internet, etc.) gedeckt. Also von daher, soll das mein vorletzter Ausweg sein ;)

Leute, niemanden interessiert euer Lebenslauf. Mein Lebenslauf ist lückenhafter als ein schweizer Käse, ich habe sowohl nach der Diss n halbes Jahr ALG I gemacht und bin reisen gegangen (ja, ich weiß, darf man nicht huiuiuiui) also auch nach dem Ref zumindest ein viertel Jahr. 
1. niemals hat irgendwer gefragt, was ich in der Zeit gemacht habe (natürlich schreibt man nicht in den Lebenslauf "war in Australien am Strand"
2. selbst wenn, hat mir sogar mein Partner beim Einstellungsgespräch nach dem Ref gesagt, ich solle unbedingt nochmal ein paar Monate Urlaub machen. 
Hört doch mal auf euch so vor den AGs runterzubuckeln, macht worauf ihr Lust habt. Es ist ein Bewerbermarkt, solange ihr einigermaßen ordentliche Examen habt, könnt ihr euch heute fast alles erlauben.
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Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von iusNRW - 28.12.2018, 16:05
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von Gast - 28.12.2018, 16:34
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von NRW - 28.12.2018, 16:58
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von iusNRW - 28.12.2018, 17:16
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RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von NRW1 - 28.12.2018, 18:49
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von iusNRW - 28.12.2018, 17:03
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von Gast - 28.12.2018, 17:07
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von iusNRW - 28.12.2018, 17:21
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von Gast1 - 28.12.2018, 18:45
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von NRWNRW - 29.12.2018, 11:16
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von iusNRW - 29.12.2018, 13:40
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von Gast - 29.12.2018, 13:53
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von GÄSTIN - 29.12.2018, 13:59
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von iusNRW - 05.01.2019, 18:42
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von Gast - 29.12.2018, 17:02
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von GÄSTIN - 29.12.2018, 17:31
RE: Übergangszeit nach mündlicher Prüfung - von NRW 09/18 - 30.12.2018, 13:14


 

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