23.09.2022, 06:52
Es gab, wie hier bereits angedeutet, eine Änderung der Rechtsprechung vor einigen Jahren durch das BVerwG. Deshalb sind viele Urteile, die man natürlich noch heute findet (von vor 2013?) Ziemlich furchterregend, aber eben auch veraltet.
Wenn du außer einem hohen bmi nichts hast (Bluthochdruck zb) dann reicht das für sich genommen definitiv nicht aus. Ist der BMI denn über 30? Unter 30 musst du dir ohnehin keine Sorgen machen.
Wenn du außer einem hohen bmi nichts hast (Bluthochdruck zb) dann reicht das für sich genommen definitiv nicht aus. Ist der BMI denn über 30? Unter 30 musst du dir ohnehin keine Sorgen machen.
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Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Dickie - 22.09.2022, 18:18
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 22.09.2022, 18:49
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 22.09.2022, 18:52
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 22.09.2022, 19:08
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 23.09.2022, 00:29
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 23.09.2022, 05:46
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 22.09.2022, 19:24
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Diesdasananas - 23.09.2022, 06:33
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 23.09.2022, 10:19
RE: Amtsarzt- Zu hoher BMI- K.O. Kriterium ? - von Gast - 23.09.2022, 06:52