02.09.2022, 11:05
Ggf kannst du den Llm vorab bezahlen. Also solange du noch Steuerinländer bist. Als normalo mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kannst du die ja in dem VZ geltend machen, in dem du die bezahlst (und nicht in dem zu dem sie gehören). Oder du nimmst n Kredit auf und zahlst die Kosten im Nachhinein, wenn du wieder steuerinländer bist
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Steuerliche Berücksichtigung LL.M. - von Benutzername - 30.08.2022, 10:37
RE: Steuerliche Berücksichtigung LL.M. - von Chill3r - 02.09.2022, 11:05