30.08.2022, 10:37
Ihr Lieben, die Kosten eines LL.M. können ja in Deutschland als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wie schaut es aus, wenn man bspw. nach einem US LL.M. in den Staaten oder UK anfängt zu arbeiten (die Wahrscheinlichkeit außer Acht gelassen, dort eine Stelle zu finden)? Lassen sich die Kosten auch bei der dortigen Steuer irgendwie geltend machen? Oder bin ich quasi gezwungen, in Deutschland zu arbeiten, damit ich den Vorteil über die Werbungskosten nicht verliere?
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Steuerliche Berücksichtigung LL.M. - von Benutzername - 30.08.2022, 10:37
RE: Steuerliche Berücksichtigung LL.M. - von Chill3r - 02.09.2022, 11:05