11.12.2018, 15:32
(11.12.2018, 08:16)NRWNRW schrieb: Mal ein anderes Thema: Ich mache bei meiner jetzigen Referendarin und bei einem, den ich vertretungsweise habe, die Erfahrung, dass sie zig Verpflichtungen um das Ref herum haben und auch irgendwie erwarten, dass ich da Rücksicht nehme. Es ist eine zeitintensive Station (StA) wegen Sitzungsdiensten, das ist klar.Trotzdem bin ich grundsätzlich der Meinung, dass das Ref der "Hauptjob" ist und sich alles andere berufliche da unterzuordnen hat. Aber ich will den Referendaren da jetzt auch nicht großartig Probleme machen. Wie habt ihr das erlebt und geht damit um?
Hallo NRWNRW,
ich bin zwar kein Ausbilder (auch wenn ich das so gern werden würde) aber ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass es immer vom Einzelfall abhängen sollte, inwieweit man dem Referendaren Nebentätigkeiten "durchgehen" lässt. Natürlich weiß jeder zu Anfang, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen, Haupttätigkeit ist nunmal das Ref. Dennoch muss man sicher im Einzelfall berücksichtigen, wofür diese Nebenverpflichtungen gedacht sind.
Nebenverpflichtungen sollten m.E.. dann besonders berücksichtigt werden, wenn diese z.B. dem späteren Berufseinstieg dienen sollen, z.B. Mitarbeit in einer Kanzlei oder wissenschaftliche ARbeit an der Uni/Korrekturassistenz, wobei letztere nicht wirklich viel Arbeit bereitet, weil man keine Anwesenheitspflicht irgendwo hat.
Oder eben auch, wenn persönliche Einzelfälle vorliegen (z.B. - tatsächlich im Kollegium erlebt - finanzielle Pflegeaufwendungen für die Eltern; Kindererziehung; Unterhalt; Schulden aus Krediten und sei es nur der Studienkredit der jetzt getilgt werden muss; Umzug wegen Trennung; etc.).
Wenn man einfach nur Geld nebenbei verdienen will, weil man mit dem Refgehalt nicht zufrieden ist, kann man da durchaus weniger Rücksicht drauf nehmen.
Aber: Der Ausbilder sollte beachten, dass eine Nebentätigkeit nuneinmal vom OLG genehmigt wurde und sich dann dementsprechend darauf vorbereiten, dass die Stationsarbeit nun einmal nicht zu 100% in gleichem Maße geleistet werden kann.
Gerade in der StA hat man bereits eine große "Grund" - Belastung (AG, Klausuren, Examensvortrag, Einzelausbilder Akten + Vor - und Nachbesprechung des Sitzungsdienstes, Sitzungsdienst).
Da ist sicher noch mehr Fingerspitzengefühl angebracht, als in anderen Stationen. Wie oben schon gesagt wurde, gute Juristen werden primär durch ihre Examensnoten ausgezeichnet. Wer dafür nicht wenigstens 5 Stunden in der Woche bis zur Zeit der längeren Anwaltsstation in der Woche wegen zusätzlicher Stationsarbeit aufbringen kann, wird später extrem im Nachteil sein.
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Was macht eine gute Stationsausbildung aus? - von GÄSTIN - 08.12.2018, 22:28
RE: Was macht eine gute Stationsausbildung aus? - von Gast - 08.12.2018, 23:42
RE: Was macht eine gute Stationsausbildung aus? - von Libidus - 08.12.2018, 23:51
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