22.08.2022, 17:29
(22.08.2022, 16:03)JuraistlebenNICHT schrieb: Google: „Rose-rosahl-Fall“Im Klassiker unterliegt der Täter einem error in persona.
Meine Frage bezieht sich auf die Auswirkung im Falle eines aberratio ictus.
Nach der Konkretisierungstheorie:
Täter: §§ 211, 22, 23 I, 12 II bzgl. des Anvisierten und § 222 bzgl. des Getroffenen
Anstifter?
§§ 211, 22, 23 I, 26 -> Vorsatz bzgl vorsätzlicher rw HT -> hier stellt sich die Frage, wie sich der ai des Täters auswirkt
Ich würde Folgendes vorschlagen:
- §§ 211, 22, 23 I, 30 I bzgl. des Anvisierten
- § 222 bzgl. des Getroffenen
Nachrichten in diesem Thema
Auswirkung a.i. des Täters auf Anstifter? - von notaguest - 22.08.2022, 15:46
RE: Auswirkung a.i. des Täters auf Anstifter? - von JuraistlebenNICHT - 22.08.2022, 16:03
RE: Auswirkung a.i. des Täters auf Anstifter? - von notaguest - 22.08.2022, 17:29
RE: Auswirkung a.i. des Täters auf Anstifter? - von notaguest - 22.08.2022, 17:38
RE: Auswirkung a.i. des Täters auf Anstifter? - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 22.08.2022, 17:43
RE: Auswirkung a.i. des Täters auf Anstifter? - von Gast - 11.09.2022, 04:08