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Was macht eine gute Stationsausbildung aus?
iusNRW
Member
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Beiträge: 92
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#21
10.12.2018, 16:22
Liebe Gästin,

ich habe selbst nur ein durchschnittliches 7,5 Punkte Examen (erstes Examen), halte mich aber deswegen nicht für einen schwachen Juristen. Ich darf promovieren und an einem Lehrstuhl arbeiten bin Korekturassistent und darf auch demnächst den einen oder anderen Aufsatz veröffentlichen. Dennoch halte ich mich anhand meiner Leistungen nur für durchschnittlich oder in deiner Perspektive eher schwächer (was auch immer das im einzelnen heißen soll, nur weil man kein guter Klausurschreiber ist, ist man noch lange kein schlechter Jurist)

aber mal allen Missverständnissen und Kritik beiseite (das sollte jetzt kein schiefer Tritt von der Seite sein, sondern nur mal eine Hintergrundinfo zu dem was du hier gleich liest), ich finde deine Anfrage lobenswert und hätte mir gewünscht, dass es mehr von solchen Ausbildern für Referendare gibt.

Die Crux an der Stationsarbeit ist doch letztlich folgende:
1. jeder Referendar (sorry Leute und Leutinnen, aber gendern ist mir jetzt zu aufwändig) kommt mit einem völlig individuellen Leistungsstand aus dem ersten Examen (allein das muss ein Ausbilder zwingend berücksichtigen). Es kann einfach nicht vorausgesetzt werden, dass das gesamte materielle Recht mit einem Schlag wieder präsent ist. Zuviel Zeit ist im Zweifel vergangen und je nachdem, mit was man im ersten Examen konfrontiert wurde und mit was nicht, fallen einige Gebiete auch mal ganz schnell hintenüber. Gerade das materielle Recht ist aber auch im zweiten Examen essentiell, und sollte daher, da es in den AG's regelmäßig zu kurz kommt, auch mal mit den Ausbildern bearbeitet werden.

Hier ist es ganz wichtig, dass der Ausbilder erstmal den Leistungsstand des Referendaren abcheckt, z.B. mit einer kurzen Fragerunde zu Rechtsgebieten, ggf. mal an den eigenen Klausuren orientiert.

2. Jeder Referendar entwickelt sich völlig unterschiedlich weiter. Je nachdem wie Leistungsstark der Referendar ist und viel wichtiger: jenachdem wie gut die AG ist, bzw. was dort unterrichtet wird, verändert sich der Leistungsstand. In meiner AG im Zivilrecht haben wir 5 Monate lang! nur Versäumnisurteil und Verkehrsunfall besprochen. Da war der Schock in der F - AG groß, als dann das VU mal mit einer Streitgenossenschaft "getuned" wurde oder plötzlich eine Drittwiderklage im Spiel war.

Hier muss der Ausbilder ebenfalls nachhaken und bei den AG - Leitern fragen UND sich mal die Unterlagen (selbst erstellte und die zur Verfügung gestellten Unterlagen des AG - Leiters) von dem auszubildenen Referendar zeigen lassen, um daran zu erkennen, ob Defizite möglicherweise nicht nur beim Referendar selbst liegen.

3. Wenn der Referendar in die Stationsarbeit eingebunden werden soll, fände ich es wesentlich hilfreicher, mit Themen zu agieren die so examensnah wie möglich sind. Denn wie Du schon eingangs sagtes, definiert sich die Leistung des Juristen nunmal einzig an seinen Noten - zumindest nach außen hin. Doch wie soll ein Referendar vernünftig VON ANFANG AN für das Examen lernen, wenn er sich erstmal, so wie ich mit dem CISG oder irgendwelchen völlig abgedrehten GBO und Erbrechtsvorschriften rumärgern muss.

Für die Praxis super hilfreich, für die Ausbildung ein NoGo (muss ich jetzt mal so sagen).

4. Der Referendar soll vor allem, so steht es im JAG NRW bzw. auch in unseren Ausbildungsleitlinien, zur Selbstständigkeit angehalten werden. Das geht aber nicht, wenn der Referendar mit einer Akte allein gelassen wird. Ich habe damals in jeder Station mit Ausnahme Verwaltung und Anwalt viele Akten bekommen und sollte die ohne Hilfe bearbeiten. Natürlich bin ich dann nach jedem 2. Satz auf Fragen gestoßen. Meine Ausbilder haben sich wenig Zeit genommen, und so ging es meinen Mitreferendaren auch. Stattdessen kam am Ende einfach irgendeine Note, aber ohne Fehleranalyse. Man traut sich dann nicht, vernünftig selbstständig zu arbeiten, weil man Angst hat, dass einem die AKte und damit auch die Stationsnote um die Ohren fliegt.

Hier sollte der Ausbilder vielleicht mal 2 kurze knackige AKten gemeinsam mit dem Referendaren erarbeiten, damit der Referendar, gerade zu Beginn in die richterliche Denkweise kommt. (HInweis: Das Relationsgutachten ist in NRW kein Prüfungsstoff, also interessiert sich da auch keiner für und in der AG erklärt einem das auch keiner mehr, also sollte sich der Ausbilder das in der Gänze auch sparen und nur die wesentlichen Punkte ggf. erörtern.

5. Der Ausbilder sollte bedenken, dass der Referendar NEBEN der Stationsarbeit auch noch für die AG KLausuren und je nach Leistungsstand auch für das Examen lernen muss. Viele schlechte Examensergebnisse entstehen m.E. dadurch, dass man viel zu wenig Zeit für eine strukturierte Vorbereitung auf das Examen hatte und alles nur "husch husch" neben der Stationsarbeit "durchdrücken" muss.

6. Ich will keinem etwas unterstellen, aber in der Zeit am Lehrstuhl sowie während der Arbeit als Korrekturassistenz bemerke ich immer wieder, dass der moderne Mensch in Zeiten von Whattsapp, etc. nicht mehr in der Lage ist, längere Texte am Stück fließend zu lesen und zu verstehen. Auch das sollte ein Ausbilder zumindest ganz kurz bedenken, wenn er dickere Akten verteilt.

7. Praxisgerecht sollte der Referendar auch mal das gewöhnliche Tagesgeschäft mitmachen, vom morgens im Gericht auftauchen, bis am Nachmittag Feierabend angesagt ist. Man könnte z.B. mal Verfügungen erklären und das Pebb§y - Datenblatt etc.

Ich könnte das jetzt noch ne Stunde so weiter machen, aber ich denke das ist erstmal das Wesentliche. 

Hoffe ich konnte damit etwas helfen. Rechtschreibfehler schenke ich euch, habe gerade die S I Klausur hinter mir und komme mit langen Texten gerade auch nur bedingt zurecht  :D

Viele Grüße!
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