20.08.2022, 20:26
Hallo
Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen: In Bayern gibt es ja die Soll-Vorschrift, dass man in der Anwaltsstation mindestens acht Gerichtstermine mitmachen muss. Aufgrund Corona, diverser Terminverlegungen, Kita geschlossen etc. sind es bei mir aber nur zwei. Kann meine Ausbildungsanwältin das dann entsprechend begründen? Von Kolleg:innen habe ich mitbekommen, dass auch einfach mehr im Zeugnis angegeben werden als eigentlich absolviert wurden, finde ich aber irgendwie nicht so toll. Vielleicht hat jemand Erfahrung.
Liebe Grüße und schönen Abend

Liebe Grüße und schönen Abend

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Anwaltsstation zu wenig Gerichtstermine - Zeugnis - von anni - 20.08.2022, 20:26
RE: Anwaltsstation zu wenig Gerichtstermine - Zeugnis - von Gast - 20.08.2022, 21:33
RE: Anwaltsstation zu wenig Gerichtstermine - Zeugnis - von anni - 20.08.2022, 21:40