18.08.2022, 21:52
(18.08.2022, 20:41)Bald Mutter schrieb: Und wer zahlt eigentlich während der Auszeit die Beiträge in das Versorgungswerk
Du selbst (oder auch nicht). Jedes Versorgungswerk regelt das ein bisschen anders. Hier in Hamburg kann man freiwillig einzahlen, muss aber nicht. Der freiwillig eingezahlte Betrag wird höher gewichtet als normal. Zahlt man gar nicht ein, zählen in Hamburg diese Jahre nicht mit.
Wie gesagt, macht das jedes VW anders. Einfach mal in die Satzung gucken.
Zum Thema Kita: Hier im Norden gibt es zum Glück außer 3-5 Tagen und zwischen Weihnachten und Neujahr keine Schließzeiten. Bezogen auf den München- oder Standort-Thread vielleicht etwas, was gegen Bayern, BaWü und Teile von RLP spricht ;-)
Dort soll es mitunter 3 Wochen Schließzeit im Sommer und Mittagspause geben oder gar Öffnungszeiten nur bis 13 oder 14 Uhr.
Die Öffnungszeiten sind bei uns 7-17 Uhr, die wir aber nicht komplett nutzen. Ja, wir arbeiten etwas zeitversetzt, wobei mein Mann sowieso nur 35h laut Tarif hat, ich demnächst 38,5.
Edit: Da die Zeiten in vielen VW nicht mitgerechnet werden, bekommen wir seit einigen Jahren dafür Erziehungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Pro Kind drei Jahre. Wer die 5 Jahre Anwartschaftszeit noch nicht erreicht hat, hat sie oft damit voll und erhält eine kleine Rente aus der GRV. Man muss es spätestens vor Rentenbeginn beantragt haben.
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Erfahrungen schwanger im Job - Anwältin - von Erfahrungen schwanger im Job - Anwältin - 18.08.2022, 08:07
RE: Siehe Thema - von Egal - 18.08.2022, 09:26
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