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Berufungsentscheidung nach fehlender Zustimmung § 128 II ZPO
Topha795
Junior Member
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Beiträge: 48
Themen: 10
Registriert seit: Feb 2022
#28
17.08.2022, 11:43
(17.08.2022, 11:23)Gast schrieb:  Bezüglich des AG-Urteils kannst du Bezug nehmen, musst es aber nicht, das heißt du kannst auch den Tatbestand mit dem übergangenen Antrag anführen, was die Verständlichkeit mit Sicherheit erhöht.

Für die Übergehung des Antrags mit den in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemachten SV-Kosten durch das AG kann es durchaus einen materiell- oder prozessrechtlichen Grund geben. Das würde auch erklären, warum der Berufungsbeklagte darauf nicht reagiert hat. Dazu müsste man aber zumindest die übrigen klägerischen Anträge kennen (könnte dieser Antrag in irgendeiner Form bereits mitentschieden worden sein) und materiell-rechtlich Näheres wissen (Verkehrsunfall?).
Es geht im Fall um die (vermeintliche) Beschädigung eines Kfz im Zusammenhang mit einem Abschleppvorgang.

Der Kläger beantragt 1. Schadensersatz für den Schaden am Fahrzeug nebst Zinsen, 2. den Beklagten zu verurteilen, für den Kläger dessen Kosten zur Schadensermittlung an den SV zu zahlen (= der übergangene Antrag) und 3. den Kläger von seinen vorgerichtlichen RA-Kosten freizustellen.

Meines Erachtens wird über den übergangenen Antrag mit einer Entscheidung über die beiden anderen nicht mitentschieden und auch materiell-rechtlich sehe ich dafür keinen Anhaltspunkt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08.2022, 11:44 von Topha795.)
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Berufungsentscheidung nach fehlender Zustimmung § 128 II ZPO - von Topha795 - 28.07.2022, 16:58
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