17.08.2022, 09:15
(17.08.2022, 06:57)Praktiker schrieb: Zur Tatbestandsberichtigung: das ist schon die Frage, denn das Sitzungsprotokoll geht dem Tatbestand vor, und da wird auf den Schriftsatz und mithin alle Anträge Bezug genommen sein.Ja genau, im Sitzungsprotokoll steht, dass die Anträge aus der Klageschrift gestellt werden.
Zur Tenorierung bei Klageerweiterung: z.B. "Die Berufung wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen". Habe ich beim OLG auch schon gemacht, man findet aber nicht so leicht etwas dazu.
Vielen Dank für den Hinweis zur Tenorierung.
Jetzt stellt sich mir noch die Frage wie ich das ganze in den Gründen I. einbringe: Gebe ich dort die vom Kläger urpsünglich gestellten Anträge wieder und die entsprechende Passage aus dem Tatbestand des AG-Urteils mit dem übergangenen Antrag sowie dann seine Berufungsanträge? Oder ist es ausreichend, wenn ich bezüglich des AG-Urteils auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug nehme und nur die Berufungsanträge aufnehme? Aus Gründen der Verständlichkeit würde ich die erste Variante bevorzugen.
Wohl nicht entscheidend dafür, dass das AG den Antrag übergangen hat, dürfte sein, dass der Kläger diesen in gewillkürter Prozessstandschaft geltend macht und dementsprechend Leistung an den Rechtsinhaber verlangt oder?
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