09.08.2022, 22:34
Du wirst dich fragen müssen, ob sich der Kläger den Inhalt der Zeugenaussage (ggf. konkludent) als Vortrag zu eigen gemacht hat. Ist das nicht der Fall, wirst du zu dem Ergebnis kommen, dass der Beweis der klägerischen Behauptung (jdf. durch die Zeugenvernehmung) nicht erbracht worden ist.
Für einen Widerspruch zwischen Parteivortrag und günstiger Zeugenaussage gibt es gerade bei einem Verkehrsunfall einen häufigen und naheliegenden Grund: Vielfach klagt der Fahrzeugeigentümer, der bei dem Unfall gar nicht zugegen wahr. Er schildert dann ein Geschehen, das er selbst nur vom Hörensagen kennt oder er sich zusammengereimt hat.
Für einen Widerspruch zwischen Parteivortrag und günstiger Zeugenaussage gibt es gerade bei einem Verkehrsunfall einen häufigen und naheliegenden Grund: Vielfach klagt der Fahrzeugeigentümer, der bei dem Unfall gar nicht zugegen wahr. Er schildert dann ein Geschehen, das er selbst nur vom Hörensagen kennt oder er sich zusammengereimt hat.
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von VerzweifelterGast - 09.08.2022, 21:04
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Andreas - 09.08.2022, 22:03
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 09.08.2022, 22:34
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 09.08.2022, 22:54
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Andreas - 10.08.2022, 01:59
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 09.08.2022, 23:01
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 10.08.2022, 04:12
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 13.08.2022, 09:11
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Praktiker - 14.08.2022, 18:01
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Andreas - 14.08.2022, 22:44