03.08.2022, 14:17
Die Situation ist zwar anders als bei Richtern und Staatsanwälten, wo es (fast) garantiert ist, mit entsprechenden Noten genommen zu werden. Dafür gibt es aber auch deutlich mehr Ausschreibungen. Wer sich vornimmt, in Bayern Beamter zu werden, muss dann notfalls in drei Monaten fünf Assessmentcenter durchziehen, aber dann klappt es auch, jedenfalls wenn man sich halbwegs präsentieren kann.
Insofern ist es keinesfalls naiv, anzunehmen, dass die Verbeamtung in einem bestimmten Bundesland erreicht wird. Nur halt nicht sofort die Traumstelle. Aber das ist beim höheren Justizdienst nicht anders, da wird man in einigen Bundesländern auch an den Arsch der Welt geschickt.
Das war wohl nicht der Punkt des Vorposters. Der TE ist jetzt gerade dabei sich für die erste Stelle zu bewerben und überlegt sich schon das nächste Ministerium bzw. Bundesland ohne schon im ersten zu sein. Für den ersten Job hat man auch durchaus viel Zeit für mehrere Bewerbungstermine. Bei einem Wechsel in ein ggf. weiter entferntes Bundesland ist es im Joballtag auch nicht unbedingt immer möglich, an den passenden Terminen frei zu bekommen, besonders falls noch An- und Abreisetage dazu kommen. Abgesehen davon,dass man eventuell fachliche bzw örtliche Präferenzen hat. Auch kann man idR nicht einfach z.B. von A15/A15 HH nach A14/15 Berlin wechseln. Auf einem Einstiegsposten A13 macht man das AC nochmal, wird genommen,wenn man besteht und bekommt entsprechende Erfahrung bei Besoldung und Probezeit anerkannt.Das ist unproblematisch, wenn man bestanden hat.
Aber letztlich hat der TE nicht nach der Praxis oder den Problemen gefragt, sondern ob es beruflich nachteilig ist. Das ist es, wenn man die verbundenen Probleme meistert, definitiv nicht.
Insofern ist es keinesfalls naiv, anzunehmen, dass die Verbeamtung in einem bestimmten Bundesland erreicht wird. Nur halt nicht sofort die Traumstelle. Aber das ist beim höheren Justizdienst nicht anders, da wird man in einigen Bundesländern auch an den Arsch der Welt geschickt.
Das war wohl nicht der Punkt des Vorposters. Der TE ist jetzt gerade dabei sich für die erste Stelle zu bewerben und überlegt sich schon das nächste Ministerium bzw. Bundesland ohne schon im ersten zu sein. Für den ersten Job hat man auch durchaus viel Zeit für mehrere Bewerbungstermine. Bei einem Wechsel in ein ggf. weiter entferntes Bundesland ist es im Joballtag auch nicht unbedingt immer möglich, an den passenden Terminen frei zu bekommen, besonders falls noch An- und Abreisetage dazu kommen. Abgesehen davon,dass man eventuell fachliche bzw örtliche Präferenzen hat. Auch kann man idR nicht einfach z.B. von A15/A15 HH nach A14/15 Berlin wechseln. Auf einem Einstiegsposten A13 macht man das AC nochmal, wird genommen,wenn man besteht und bekommt entsprechende Erfahrung bei Besoldung und Probezeit anerkannt.Das ist unproblematisch, wenn man bestanden hat.
Aber letztlich hat der TE nicht nach der Praxis oder den Problemen gefragt, sondern ob es beruflich nachteilig ist. Das ist es, wenn man die verbundenen Probleme meistert, definitiv nicht.
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Nachteile durch frühe Verbeamtung - von Gast - 03.08.2022, 08:37
RE: Nachteile durch frühe Verbeamtung - von Gast - 03.08.2022, 09:27
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RE: Nachteile durch frühe Verbeamtung - von Gast789 - 03.08.2022, 15:29
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RE: Nachteile durch frühe Verbeamtung - von Gast - 05.08.2022, 19:14
RE: Nachteile durch frühe Verbeamtung - von VerwBeamter - 03.08.2022, 15:34
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