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  5. Erfahrungsbericht BAMF (gD)
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Erfahrungsbericht BAMF (gD)
Meerjungfraumann und Blaubarschbube vereint
Junior Member
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Themen: 0
Registriert seit: Nov 2021
#8
30.07.2022, 13:03
(30.07.2022, 02:37)Gast schrieb:  Also ich habe selber Vorstellungsgespräche beim Bamf gemacht und wurde mit ähnlichen Noten nicht genommen als Entscheider. Hab mal gehört man muss vorher als Anwalt im Asylrecht gearbeitet haben oder ähnliches.
Erfolgsquote beim Bamf kenne ich, haben sie mir im Vorstellungsgespräch gesagt nachdem ich falsch geraten hatte. Es ist fast keine Klage gegen das Bamf erfolgreich wie bei fast jeder Klage gegen Behörden vorm VG.

Der Hinweis auf die Erfolgsquote des BAMF bzw. die weitgehende "Gerichtsfestigkeit" ihrer Entscheidungen ist m.E. leider nicht korrekt. Sowohl nach meiner eigenen richterlichen Erfahrung nebst Nahbereichsempirie der Kollegen, aber auch auf Basis der hierfür zugänglichen Daten. Hier nur ein kurzes Beispiel aus einer Berechnung der Fragesteller in einer kleinen Anfrage im BT (Drucksache 19/28109, S. 1 f.).

Gegen 75 Prozent aller ablehnenden BAMF-Bescheide wurde im Jahr 2019 geklagt. Fast die Hälfte aller Asylklagen (44,7 Prozent) endete 2019 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“, z. B. wenn Verfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage nicht weiterverfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird. „Sonstige Verfahrenserledigungen“ erfolgen nicht etwa überwiegend in Fällen mit schlechten Erfolgsaussichten, die wichtigsten Herkunftsländer hierbei waren: Afghanistan, Syrien, Nigeria und Irak. Auch wenn ein Gericht entscheidet, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss, gilt dies z. B. als „sonstige Erledigung“


Werden diese formellen Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich nach Berechnung der Fragestellenden eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2019 in Höhe von 26,4 Prozent – das BAMF gibt dem-gegenüber eine Aufhebungsquote in Höhe von nur knapp 15 Prozent an („Gerichtsstatistik 2019“, Meldung vom 30. März 2020). Bei afghanischen Geflüchteten lag die bereinigte Erfolgsquote im Klageverfahren 2019 bei 48,7 Prozent, d. h., fast jeder zweite Bescheid erwies sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch.
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Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Entscheiderin - 29.07.2022, 18:32
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 29.07.2022, 18:49
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 29.07.2022, 20:52
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Andreas - 29.07.2022, 21:04
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von der_david - 29.07.2022, 22:18
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 30.07.2022, 02:37
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Meerjungfraumann und Blaubarschbube vereint - 30.07.2022, 13:03
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RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Absolut - 30.07.2022, 18:19
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 30.07.2022, 19:09
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RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 30.07.2022, 22:43
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 30.07.2022, 23:48
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von 2 x a - 30.07.2022, 23:00
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Real - 30.07.2022, 23:25
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 30.07.2022, 23:47
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 30.07.2022, 23:52
RE: Erfahrungsbericht BAMF (gD) - von Gast - 04.08.2022, 23:48


 

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