27.07.2022, 17:39
Hallo zusammen,
folgender Fall:
X legt gegen einen Bescheid Widerspruch ein. Nach Erhebung des Widerspruchs wird der angegriffene Bescheid geändert (zu Gunsten des X, enthält aber immer noch belastende Regelung). Widerspruchsführer unternimmt nichts. Keine Begründung, keine Erweiterung etc.
Was ist nun Gegenstand des Widerspruchsverfahrens? Der ursprüngliche Bescheid (wenn ja, wäre dann der Widerspruch unzulässig wegen Erledigung infolge der Änderung)? Der Änderungsbescheid (auf welcher Grundlage, wenn WF gar keine Aussage zum "alten" Widerspruch tätigt)? Mein Judiz sagt, der ursprüngliche Bescheid bleibt Gegenstand des Verfahrens, dieser hat sich aber infolge der Änderung erledigt. Würde man das anders sehen, müsste man nie den Änderungsbescheid explizit angreifen...
Danke für eure Tipps!
folgender Fall:
X legt gegen einen Bescheid Widerspruch ein. Nach Erhebung des Widerspruchs wird der angegriffene Bescheid geändert (zu Gunsten des X, enthält aber immer noch belastende Regelung). Widerspruchsführer unternimmt nichts. Keine Begründung, keine Erweiterung etc.
Was ist nun Gegenstand des Widerspruchsverfahrens? Der ursprüngliche Bescheid (wenn ja, wäre dann der Widerspruch unzulässig wegen Erledigung infolge der Änderung)? Der Änderungsbescheid (auf welcher Grundlage, wenn WF gar keine Aussage zum "alten" Widerspruch tätigt)? Mein Judiz sagt, der ursprüngliche Bescheid bleibt Gegenstand des Verfahrens, dieser hat sich aber infolge der Änderung erledigt. Würde man das anders sehen, müsste man nie den Änderungsbescheid explizit angreifen...
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Widerspruch - danach Änderung - von Gast - 27.07.2022, 17:39
RE: Widerspruch - danach Änderung - von Drin - 27.07.2022, 19:01
RE: Widerspruch - danach Änderung - von Drin - 27.07.2022, 19:05
RE: Widerspruch - danach Änderung - von Gast - 29.07.2022, 14:01
RE: Widerspruch - danach Änderung - von Gast - 27.07.2022, 19:40
RE: Widerspruch - danach Änderung - von Drin - 27.07.2022, 20:31

