27.07.2022, 15:16
Leider wird die Wahrheitspflicht im Zivilprozess recht eng verstanden. Auch das Bestreiten mit Nichtwissen trotz eigener Kenntnis ist (selbstverständlich) unzulässig. Du bist sogar verpflichtet, Vortrag der Gegenseite, der dieser tatsächlich zum Nachteil gereicht zu bestreiten und richtigzustellen, wenn dieser nicht zutrifft.
Natürlich mögen manche Winkeladvokaten das anders handhaben. Ich würde für solche Spielchen aber weder meinen guten Namen noch meine Zulassung aufs Spiel setzen.
Natürlich mögen manche Winkeladvokaten das anders handhaben. Ich würde für solche Spielchen aber weder meinen guten Namen noch meine Zulassung aufs Spiel setzen.
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Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von jurajonas - 26.07.2022, 20:25
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von guga - 26.07.2022, 20:43
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:01
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:07
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Landvogt - 26.07.2022, 21:58
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 26.07.2022, 20:54
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von HerrKules - 27.07.2022, 07:47
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 08:52
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 09:16
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Katze - 27.07.2022, 09:30
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 09:45
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Katze - 27.07.2022, 15:16
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 28.07.2022, 00:26









