26.07.2022, 23:33
Sofern ich mit Verstößen dieser Art (eher kleineres Zeug) im Bilde bin, kann sowas als Unzuverlässigkeit abgestempelt werden und in die Personalakte aufgenommen werden. Das würde dann bei einer späteren Verbeamtung höchstwahrscheinlich im Wege stehen, da derartiges extrem bei der Bewertung miteinfließt (Stichwort charakterliche Eignung).
Bin mir unsicher, ob das Geld zurückverlangt wird. Theoretisch kannst du ja auch außerhalb deiner regulären Arbeitszeit (die ja fürs Ref vorgesehen ist) auch nach der Arbeit noch für die Kanzlei schuften.
Bin mir unsicher, ob das Geld zurückverlangt wird. Theoretisch kannst du ja auch außerhalb deiner regulären Arbeitszeit (die ja fürs Ref vorgesehen ist) auch nach der Arbeit noch für die Kanzlei schuften.
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Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Kugellager - 26.07.2022, 20:27
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast2121 - 26.07.2022, 21:12
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 27.07.2022, 08:39
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Kugellager - 26.07.2022, 21:21
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 26.07.2022, 23:33
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 27.07.2022, 07:21
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von MrJudgeBW - 27.07.2022, 13:43
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Kugellager - 27.07.2022, 19:04
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Drin - 27.07.2022, 19:16
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von MrJudgeBW - 27.07.2022, 22:54
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 27.07.2022, 14:12