26.07.2022, 20:27
Hallo zusammen,
folgendes Fallbeispiel:
Referendar R aus NRW jobbt neben dem Referendariat bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Das OLG hat ihm die Nebentätigkeit im Umfang von 10 Stunden pro Woche genehmigt. Nun vereinbart R aber mit der Kanzlei eine wöchentliche Arbeitszeit von 22,5 Stunden. Die Nebentätigkeit selber ist selbstverständlich nicht "schwarz", sondern (außer gegenüber dem OLG) ganz offiziell. Dem OLG wurde gemeldet, es werde 450,00 € verdient. Dieser Betrag wird überschritten. Die Grenze zur Anrechnung des Zusatzverdiensts auf die Unterhaltsbeihilfe wird jedoch nicht überschritten.
Was droht R nun an Konsequenzen seitens des OLG, sollte es von der Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit erfahren? Ist überhaupt damit zu rechnen, dass das OLG informiert werden könnte, etwa durch das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger? Ist es möglich, dass das LBV davon informiert wird?
Die Risiken zusätzlicher Arbeitsbelastung für den Examenserfolg sind R bekannt und müssen daher nicht thematisiert werden. ;)
Ich freue mich über Eure Rückmeldungen!
folgendes Fallbeispiel:
Referendar R aus NRW jobbt neben dem Referendariat bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Das OLG hat ihm die Nebentätigkeit im Umfang von 10 Stunden pro Woche genehmigt. Nun vereinbart R aber mit der Kanzlei eine wöchentliche Arbeitszeit von 22,5 Stunden. Die Nebentätigkeit selber ist selbstverständlich nicht "schwarz", sondern (außer gegenüber dem OLG) ganz offiziell. Dem OLG wurde gemeldet, es werde 450,00 € verdient. Dieser Betrag wird überschritten. Die Grenze zur Anrechnung des Zusatzverdiensts auf die Unterhaltsbeihilfe wird jedoch nicht überschritten.
Was droht R nun an Konsequenzen seitens des OLG, sollte es von der Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit erfahren? Ist überhaupt damit zu rechnen, dass das OLG informiert werden könnte, etwa durch das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger? Ist es möglich, dass das LBV davon informiert wird?
Die Risiken zusätzlicher Arbeitsbelastung für den Examenserfolg sind R bekannt und müssen daher nicht thematisiert werden. ;)
Ich freue mich über Eure Rückmeldungen!
Nachrichten in diesem Thema
Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Kugellager - 26.07.2022, 20:27
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast2121 - 26.07.2022, 21:12
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 27.07.2022, 08:39
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Kugellager - 26.07.2022, 21:21
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 26.07.2022, 23:33
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 27.07.2022, 07:21
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von MrJudgeBW - 27.07.2022, 13:43
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Kugellager - 27.07.2022, 19:04
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Drin - 27.07.2022, 19:16
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von MrJudgeBW - 27.07.2022, 22:54
RE: Überschreitung der genehmigten Nebentätigkeit - von Gast - 27.07.2022, 14:12