23.07.2022, 09:26
(23.07.2022, 09:19)Gast schrieb:(22.07.2022, 23:22)rept00 schrieb: Hallo,
ich habe eine Zusage einer Kanzlei in den USA für die Wahlstation. Die Kanzlei bezahlt kein Gehalt sondern eine "Aufwandsentschädigung". Hat jemand Erfahrung wie sich das zur Besoldung in Hessen verhält? Wir dieses gekürzt ?
Wenn die Besoldung zu erheblich gekürzt wird, kann ich mir den Aufenthalt in den USA trotz Aufwandsentschädigung nicht leisten.
Dank im Voraus!
Die Bezeichnung als Aufwandsentschädigung anstatt als Gehalt dürfte nichts ändern. Mit dem System in Hessen bin ich allerdings leider nicht vertraut.
In Hessen wird nicht angerechnet. Du musst nur beachten, dass du mit der Vergütung für die Wahlstation regelmäßig in Steuerklasse 6 bist, wenn du das netto ausrechnen willst :-)
Nachrichten in diesem Thema
Aufwandsentschädigung Auslandsstation - Kürzung Besoldung? der Besoldung? - von rept00 - 22.07.2022, 23:22
RE: Aufwandsentschädigung Auslandsstation - Kürzung Besoldung? der Besoldung? - von Gast - 23.07.2022, 09:19
RE: Aufwandsentschädigung Auslandsstation - Kürzung Besoldung? der Besoldung? - von RefX - 23.07.2022, 09:26