22.07.2022, 23:22
Hallo,
ich habe eine Zusage einer Kanzlei in den USA für die Wahlstation. Die Kanzlei bezahlt kein Gehalt sondern eine "Aufwandsentschädigung". Hat jemand Erfahrung wie sich das zur Besoldung in Hessen verhält? Wir dieses gekürzt ?
Wenn die Besoldung zu erheblich gekürzt wird, kann ich mir den Aufenthalt in den USA trotz Aufwandsentschädigung nicht leisten.
Dank im Voraus!
ich habe eine Zusage einer Kanzlei in den USA für die Wahlstation. Die Kanzlei bezahlt kein Gehalt sondern eine "Aufwandsentschädigung". Hat jemand Erfahrung wie sich das zur Besoldung in Hessen verhält? Wir dieses gekürzt ?
Wenn die Besoldung zu erheblich gekürzt wird, kann ich mir den Aufenthalt in den USA trotz Aufwandsentschädigung nicht leisten.
Dank im Voraus!
Nachrichten in diesem Thema
Aufwandsentschädigung Auslandsstation - Kürzung Besoldung? der Besoldung? - von rept00 - 22.07.2022, 23:22
RE: Aufwandsentschädigung Auslandsstation - Kürzung Besoldung? der Besoldung? - von Gast - 23.07.2022, 09:19
RE: Aufwandsentschädigung Auslandsstation - Kürzung Besoldung? der Besoldung? - von RefX - 23.07.2022, 09:26