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  5. "Zu viele" Ausführungen im Urteil
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"Zu viele" Ausführungen im Urteil
Gast
Unregistered
 
#3
14.07.2022, 09:59
Ob in einem Urteil Ausführungen zu nicht entscheidungserheblichen Rechtsfragen zulässig und geboten sind, richtet sich nach dem Bearbeitervermerk der jeweiligen Klausur. Regelmäßig darf nur ausgeführt werden, was entscheidungserheblich ist. In meinen Examensklausuren etwa war jedoch bei jeder Urteilsklausur der Bearbeitervermerk enthalten, dass auf sämtliche Rechtsfragen in jedem Fall einzugehen ist. Dann denke ich sind Hilfserwägungen erforderlich.

Bei der Privaturkunde ist es im Zivilprozess so, dass sie bei Vorliegen der VSS den Beweis dafür erbringt, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen so wie dokumentiert abgegeben worden sind. Nicht bewiesen wird durch die Urkunde (z.B. eine  schriftliche Kündigungserklärung), dass diese Erklärungen auch zugegangen sind oder dass die gemachten Erklärungen wahr sind. Gibt also etwa eine Vertragspartei an, dass sich die Kaufsache in einem bestimmten Zustand befindet (Das verkaufte Grundstück ist frei von Altlasten.) Dann beweist die Urkunde nur, dass diese Erklärung so abgegeben worden ist, nicht aber, dass das Haus tatsächlich frei von Altlasten ist. Eigentlich logisch.

Der Urkundenbeweis ist aber im Zivilprozess nur erhoben worden, wenn im Protokoll der mündlichen Verhandlung vermerkt ist, dass (das Original der) Urkunde verlesen wurde. Nur dann ist die Urkunde als Beweismittel zu würdigen. Andernfalls spielt sie allenfalls bei der Substantiierung des Parteivorbringens oder ggf. ergänzend bei der freien richterlichen Beweiswürdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen eine Rolle.

Ist ein Urkundenbeweis schriftsätzlich angetreten, die Urkunde aber nicht verlesen worden, dann bedeutet das in der Examensklausur, dass es auf dieses Beweismittel nicht entscheidungserheblich ankommen wird.
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"Zu viele" Ausführungen im Urteil - von Lisa123 - 11.07.2022, 13:22
RE: "Zu viele" Ausführungen im Urteil - von Praktiker - 11.07.2022, 14:23
RE: "Zu viele" Ausführungen im Urteil - von Gast - 14.07.2022, 09:59


 

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