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Anfängerfrage zum Rubrum
Gast
Unregistered
 
#6
14.07.2022, 09:39
Da eine Sozietät oder Partnerschaft von Rechtsanwälten nicht selbst handeln kann, wir auch dann nur einer (oder mehrere) der vertretungsberechtigten Rechtsanwälte unterzeichnen (inzwischen beim beA stattdessen signieren), wenn die Sozietät oder Partnerschaft selbst der Prozessbevollmächtigte ist.

M.E. kommt es maßgeblich darauf an, ob sich der Rechtsanwalt eingangs selbst oder ob er die Sozietät oder Partnerschaft als Prozessbevollmächtigten bestellt. M.E. ergibt die Auslegung regelmäßig, dass ein Rechtsanwalt sich selbst bestellt, wenn er schreibt, "erhebe ich Klage / bestelle ich mich für den Beklagten". Schreibt eine Rechtsanwältin hingegen "erheben wir Klage / bestellen wir uns für den Beklagten", dann erklärt sie damit, dass sich die auf ihrem Briefkopf angegebene Sozietät oder Partnerschaft zum Prozessbevollmächtigten bestellt.

Ehrlich gesagt habe ich das aber noch nicht abschließend geprüft, ob das so richtig ist. Scheint mir aber logisch und plausibel.
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