26.06.2022, 20:16
(26.06.2022, 16:42)Gast aus NRW schrieb: Liebes Forum,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wo und wie stellt ihr in einem verwaltungsgerichtlichen Urteil Geschehnisse dar, die sich nach Klageerhebung ereignet haben und unstreitig sind?
Mein Aufbau sähe grundsätzlich wie folgt aus:
1. Einleitungssatz
2. unstreitiger Sachverhalt
3. Verfahrensgeschichte
4. Prozessgeschichte I
5. Klägervorbringen
6. Anträge
7. Beklagtenvorbringen
8. Prozessgeschichte II
Schreibe ich es nun in den unstreitigen Sachverhalt, so ist es wegen der darauffolgenden Verfahrensgeschichte nicht chronologisch. Aber in der Prozessgeschichte I stört es doch irgendwie auch, zumal ich dann auch im Perfekt schreiben oder aber die Zeitform wechseln müsste?!
Habe schon zahlreiche Urteile und Unterlagen durchforstet, aber bislang keinen passenden Tatbestand erwischt.
Vielen Dank bereits jetzt! :-)
Liebe Grüße!
ME ist in dem Fall folgender Aufbau am besten:
1. Einleitungssatz
2. unstreitiger Sachverhalt bis Klageerhebung
3. Verfahrensgeschichte bis Klageerhebung
4. Prozessgeschichte I (= Klageerhebung; Perfekt)
5. unstreitiger SV nach Klageerhebung (Präteritum)
6. ggf. Klageänderung o.ä. aufgrund des SV nach Klageerhebung (Perfekt)
7. Klägervorbringen
8. Anträge
9. Beklagtenvorbringen
10. Prozessgeschichte II
DIE eine Lösung gibt es für die Konstellation aber wohl nicht.
Nachrichten in diesem Thema
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