25.06.2022, 10:46
(24.06.2022, 20:37)Gast schrieb:(24.06.2022, 17:09)Gast schrieb: Habe es so gemacht (und so kenne ich es auch nur):
1. Festschriften und Sammelbände - jeden von mir zitierten Beitrag einzeln nach Autor.
2. Handbücher (Münchener Handbücher usw.) - zitiert und im Lit. Verz. jeweils wie einen Kommentar, also im Lit. Verz. auch nur das Handbuch nach Herausgebern
Genau so ist es üblich. Eine in Stein gemeißelte Regel ist das aber nicht, weil es in Deutschland für den juristischen Zitierstil keine allgemein akzeptierten Vorgaben (wie in den USA das Harvard Blue Book) gibt.
Ok das ist praktisch, dann mache ich es so. Danke (:
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FS-Beiträge und Handbücher im Literaturverzeichnis - von Gast - 24.06.2022, 16:50
RE: FS-Beiträge und Handbücher im Literaturverzeichnis - von Gast - 24.06.2022, 17:09
RE: FS-Beiträge und Handbücher im Literaturverzeichnis - von Gast - 24.06.2022, 20:37
RE: FS-Beiträge und Handbücher im Literaturverzeichnis - von Gast - 25.06.2022, 10:46