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Gewichtung der Zulässigkeit
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.960
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
22.06.2022, 18:47
Das lässt sich so pauschal schwer sagen.

Idealerweise unterteilt, wer korrigiert, die Klausur in überschaubare Einzelteile und bewertet die erst einmal isoliert. Je nach Umfang der idealen Ausführungen könnte die Zulässigkeit ein solcher Teil sein oder zusammen z.B. mit Rubrum und Tenor einen Teil bilden. Je größeren Raum also die Zulässigkeit einnehmen muss, desto schwerer wiegen dort also Fehler. Liegt im Zwangsvollstreckungsrecht beispielsweise ein Schwerpunkt auf den Klagearten, wirkt sich ein Fehler dort schwerer aus als bei einer weitgehend unproblematischen Zulässigkeit, bei der nicht viel zu holen ist.

Allerdings ist der Gesamteindruck einer Leistung zu bewerten, nicht nur eine Summe von Einzelteilen. Deshalb ist es denkbar und prüfungsrechtlich unangreifbar, wenn schwerste Fehler in einem Teil als den Gesamteindruck schwer beeinträchtigend stärker gewichtet werden als es ihrem Anteil entspricht. Fehlt etwa der Tenor, kann man in der Klausur insgesamt eine nicht mehr brauchbare Leistung sehen, selbst wenn es für einen korrekten Tenor nur wenig Punkte gäbe.

Das zur Erklärung, wie Fehler gewichtet werden können und warum es abstrakt so schwierig ist, die Frage "welche Note gibt es, wenn nur im Bereich xy etwas falsch ist" zu beantworten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2022, 18:47 von Praktiker.)
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Gewichtung der Zulässigkeit - von Gastritis - 22.06.2022, 00:53
RE: Gewichtung der Zulässigkeit - von FrauReferendarin - 22.06.2022, 06:30
RE: Gewichtung der Zulässigkeit - von Gast - 22.06.2022, 07:29
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