• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Rechtsgebietswechsel
Antworten

 
Rechtsgebietswechsel
Gast
Unregistered
 
#5
20.06.2022, 11:59
(20.06.2022, 11:34)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 11:23)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 10:30)Gast4781 schrieb:  Wie wären bei dem potenziell neuen Arbeitgeber die Einstellungschancen? Stellt es im Vergleich zu anderen Bewerbern einen Nachteil dar, zunächst in einem ganz anderen Rechtsgebiet gearbeitet zu haben (da dies insbesondere zeigen könnte, dass das "neue" Rechtsgebiet damals nicht erste Wahl war) oder sind die Einstellungschancen im Vgl. zu einem Bewerber ohne vorherige Berufserfahrung aufgrund der auf der eigenen Seite vorhandenen Berufserfahrung sogar tendenziell besser? 
Du stellst die falschen Fragen. Das Problem ist weniger das mögliche gezeigte "Desinteresse" an dem neuen Bereich, sondern die fehlende Berufserfahrung in dem neuen Bereich.
Das Ding ist, entweder ist eine Stelle für Berufsanfänger ausgeschrieben. Da fällst du eigentlich raus, weil du Berufserfahrung hast und (wahrscheinlich) deutlich teurer wärest. Für die Stellen für Berufserfahrenen fällst du aber auch raus, weil du keine Erfahrung in dem spezifischen Gebiet hast. Wenn man sich aber für teuer Geld einen Associate aus einer GK holt, soll der von dem Gebiet auch schon Ahnung haben, so dass man ihn nicht erstmal anlernen muss.

Die meisten Leute versuchen sich daher thematisch passend weiter zu bewerben. Oder nehmen notfalls eine große Gehaltseinbuße in Kauf, um in einem anderen Rechtsgebiet neu anzufangen.
Etwaige Gehaltseinbußen sind mir schon klar. Es geht mir stattdessen um die Chancen, überhaupt genommen zu werden, wenn man sich mit einem First Year-Gehalt zufrieden gibt.

Es wirft auf jeden Fall einige Fragezeichen auf. Daneben würde ich mich als Chef auch fragen, würde ich mir jemand mit, sagen wir, 3 Jahren BE holen und er würde sich wieder als 1st year einordnen? Darum würde ich mir auch sorgen machen, schließlich lädt man auf den 1st year auch viele BS Aufgaben ab, die er macht, weil er eben der Berufseinsteiger ist. 

Daneben lässt sich immer so leicht von Gehaltseinbußen reden. Wenn du aber 180k inkl. Boni verdienst, würdest du dann woanders für 90k anfangen? 

Kurzum, wenn du gut qualifiziert bist, wirst du immer irgendwo einen Spot finden. Du müsstest dich aber ggf. mit einem Job zufrieden geben, für den du an sich zu gut bist. Also warum nicht direkt in den Bereich gehen, in dem du später sein willst... für deine langfristige Karriere wäre das besser.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Rechtsgebietswechsel - von Gast4781 - 20.06.2022, 10:30
RE: Rechtsgebietswechsel - von Gast - 20.06.2022, 11:23
RE: Rechtsgebietswechsel - von Gast - 20.06.2022, 11:34
RE: Rechtsgebietswechsel - von Gast - 20.06.2022, 11:59
RE: Rechtsgebietswechsel - von Gast - 20.06.2022, 11:44
RE: Rechtsgebietswechsel - von Gast - 20.06.2022, 13:45
RE: Rechtsgebietswechsel - von Egal - 20.06.2022, 14:35
RE: Rechtsgebietswechsel - von Hallihallo - 20.06.2022, 16:39
RE: Rechtsgebietswechsel - von Freidenkender - 20.06.2022, 22:22


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus