19.06.2022, 12:32
(18.06.2022, 17:51)RBG schrieb:(18.06.2022, 13:55)Gast schrieb: Interessant, Danke!
Das dürfte dann wahrscheinlich nicht nur bei den Deutschen, sondern auch bei internationalen Großkanzleien möglich sein, die Standorte in Deutschland und am Ort, wo man den LLM macht, haben?
Nein, das betrifft schon eher deutsche GK. Denn bei von Hause aus UK/US Kanzleien haben die vor Ort ihre eigenen Trainees und paralegals und daher eigentlich keinen Bedarf für deutsche Hilfskräfte. Zudem ist die WMA Tätigkeit nunmal ein recruiting tool für den deutschen Markt. Ich war auch im UK und hab nur von einem Sonderfall gehört, wo ein dt. LLM Student bei einer MC Kanzlei war, aber nur weil ein Londoner Partner auch dt. ist.
Kann dem zustimmen. Die Int. Kanzleien, die in London ansässig sind, haben ihre Teams beisammen und Paralegal-Stellen sind unfassbar umkämpft - Du hast hier mit einem deutschen VB-Examen keinen Vorteil oder gar eine Job-Garantie wie in DE. Zudem "kennen" die Kanzleien hier wie übrigens auch in den USA die WissMit-Stelle so gar nicht. Paralegal sein ist kein Recruitment Tool. Sie rekrutieren aus ihren Trainees/Summer Associates. Ich selbst war bei einer deutschen GK, kenne auch jemanden, der in der US-Kanzlei WissMit. war, aber da war die Konstellation so, dass er nach dem Zweiten in den LLM ist & bei der US-Kanzlei schon quasi als Associate gehandelt wurde nach dem LLM, sodass man ihn sicher "warm halten" wollte.
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Zuverdienst während LL.M. - von DonJuansohn - 09.06.2022, 21:42
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