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  5. Anspruchsbegründung niedriger als MB
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Anspruchsbegründung niedriger als MB
Aktenwälzer
Unregistered
 
#2
11.11.2018, 12:47
Um meine eigene Frage zu beantworten: 

Die Rechtshängigkeit richtet sich nach § 696 III ZPO, die Klagerücknahme kann gem. § 269 I 1 ZPO vor Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Zustimmung des Beklagten erfolgen, sie erfolgt gem. § 269 III 1 1. HS ZPO rückwirkend.
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruchsbegründung niedriger als MB - von Aktenwälzer - 09.11.2018, 11:48
RE: Anspruchsbegründung niedriger als MB - von Aktenwälzer - 11.11.2018, 12:47


 

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