15.06.2022, 09:43
Meiner Meinung nach ist das 1. Examen ganz einfach nicht mit Wirschaftsjurist vergleichbar. Der Wirtschaftsjurist hat BWL Skills und Praktika gemacht und was nicht alles. Er hat auch Grundkenntnisse im Steuerrecht, während der Typ mit 1. Examen seinen Schwerpunkt in Rechtsphilosophie hatte. Und gegenüber dem 2. Examen ist das 1. nunmal ganz klar ein Minus. Ein "Anspruch" auf Gleichsetzung bzw. auf Einreihung des 1. Examens in die aufgezählten Qualifikationen kann sich schon daher nicht herleiten lassen.
Deswegen wäre es gut zu erklären, warum man mglw. eher keine Absolventen mit 1. Examen haben will. Aber auch ich gehe davon aus, dass hier einfach nicht jede erdenkliche Möglichkeit aufgezählt haben und jemanden mit 1. Examen und Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht und Erfahrung aus Praktika/Studentenjobs auch durchaus nehmen würden.
Auch wenn sie wirklich kategorisch niemanden mit "Nur" 1. Examen wollen würden: Das bedeutet nicht, dass das 1. Examen gar keinen Wert hat. Nur keinen Wert für diese Stelle. Und über den "Wert" entscheidet nunmal der Markt/Arbeitgeber, wie in der freien Wirtschaft üblich.
Verstehe die Verwunderung über diese Stellenanzeige nicht wirklich.
Deswegen wäre es gut zu erklären, warum man mglw. eher keine Absolventen mit 1. Examen haben will. Aber auch ich gehe davon aus, dass hier einfach nicht jede erdenkliche Möglichkeit aufgezählt haben und jemanden mit 1. Examen und Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht und Erfahrung aus Praktika/Studentenjobs auch durchaus nehmen würden.
Auch wenn sie wirklich kategorisch niemanden mit "Nur" 1. Examen wollen würden: Das bedeutet nicht, dass das 1. Examen gar keinen Wert hat. Nur keinen Wert für diese Stelle. Und über den "Wert" entscheidet nunmal der Markt/Arbeitgeber, wie in der freien Wirtschaft üblich.
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