06.06.2022, 12:32
Auf die Gefahr hin, hier gesteinigt zu werden:
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Wenn dir das ganze unter dem Gesichtspunkt der Verbeamtung zu ‚heiß‘ ist, kannst du auch erst einmal die Therapie selbst bezahlen (kleiner Vorteil: als privatzahler bekommst du viel(!) schneller einen Termin) und dich dann, wenn die Verbeamtung ansteht, entscheiden, wie du mit der Sache umgehen möchtest.
Damit möchte ich nicht(!) empfehlen, die Sache am Ende zu verschweigen. Nur nimmt diese Entscheidung ein bisschen den ‚Druck‘ raus (im Sinne von: Ich MUSS die Therapie unbedingt bis zum Tag xy abschließen, um meine Verbeamtung nicht zu gefährden, usw.). Denn erfahrungsgemäß sind Druck und Stress keine guten Begleiter in der Therapie.
Wenn dann der Amtsarzttermin ansteht, kannst du dich entscheiden, wie du mit der Sache umgehen willst. Im Zweifel hast du viele positive Erfahrungen gemacht, die du präsentieren kannst. Wie bereits geschrieben, steht eine Therapie, auch eine nicht abgeschlossene, einer Verbeamtung nicht(!) entgegen.
Ganz wichtig: Bitte bitte bitte nicht zwei Jahre warten. Gerade psychische Herausforderungen neigen leider dazu, chronisch zu werden.
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Wenn dir das ganze unter dem Gesichtspunkt der Verbeamtung zu ‚heiß‘ ist, kannst du auch erst einmal die Therapie selbst bezahlen (kleiner Vorteil: als privatzahler bekommst du viel(!) schneller einen Termin) und dich dann, wenn die Verbeamtung ansteht, entscheiden, wie du mit der Sache umgehen möchtest.
Damit möchte ich nicht(!) empfehlen, die Sache am Ende zu verschweigen. Nur nimmt diese Entscheidung ein bisschen den ‚Druck‘ raus (im Sinne von: Ich MUSS die Therapie unbedingt bis zum Tag xy abschließen, um meine Verbeamtung nicht zu gefährden, usw.). Denn erfahrungsgemäß sind Druck und Stress keine guten Begleiter in der Therapie.
Wenn dann der Amtsarzttermin ansteht, kannst du dich entscheiden, wie du mit der Sache umgehen willst. Im Zweifel hast du viele positive Erfahrungen gemacht, die du präsentieren kannst. Wie bereits geschrieben, steht eine Therapie, auch eine nicht abgeschlossene, einer Verbeamtung nicht(!) entgegen.
Ganz wichtig: Bitte bitte bitte nicht zwei Jahre warten. Gerade psychische Herausforderungen neigen leider dazu, chronisch zu werden.
Nachrichten in diesem Thema
Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast789 - 03.06.2022, 05:28
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast1904 - 03.06.2022, 09:25
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast0306 - 03.06.2022, 09:41
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast - 03.06.2022, 10:15
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast - 03.06.2022, 11:48
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast - 03.06.2022, 12:09
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von DMOWMYH - 03.06.2022, 15:01
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast1904 - 03.06.2022, 16:10
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Nrw_123 - 03.06.2022, 16:40
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Drin - 05.06.2022, 17:50
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Drin - 05.06.2022, 17:55
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Gast - 06.06.2022, 12:32
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Drin - 06.06.2022, 15:15
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von GKassociate - 08.06.2022, 15:50
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Freidenkender - 08.06.2022, 14:38
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von GKassociate - 08.06.2022, 15:51
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Freidenkender - 08.06.2022, 17:44
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Diesdasananas - 10.06.2022, 12:11
RE: Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie - von Diesdasananas - 10.06.2022, 12:16








