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1. oder 2.?
NRW9
Unregistered
 
#6
25.10.2018, 15:30
(25.10.2018, 14:59)NRWler schrieb:  Für mich persönlich war ganz eindeutig das zweite schwerer.

Beim ersten Examen musste man nichts auswenidg lernen bis auf die ein oder andere Definition. Es kam schlicht auf Systemverständnis und gute eigene Argumentation an.

Im zweiten hatte ich dass Gefühl, man wird für selbstständiges Denken bestraft. Zudem der immens höhere Zeitdruck, die härteren Korrekturen und das Kennen müssen der Meinung des BGH. Ganz zu schweigen vom hirnverbrannten Auswendiglernen von hundert verschiedenen Formalien, was Aufbau, Anordnung und Formulierungen für hundert verschiedene Klausurtypen betrifft. 

Das hat mit der der Realität in der Praxis alles nicht viel zu tun. Eher mit der einer Therorie von Praxis, die später kein Mensch mehr braucht. 

Und wenn man schon im 1. Examen Zeitdruck beim Schreiben einer Strafrechtsklausur verspürt hat, frage ich mich, wie man im 2. Examen dort eine passable Leistung in 5 Stunden abliefern soll.
Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Ich habe im ersten gar nichts auswendig gelernt, keinen einzigen Streit, keine Theorie auch keine Definitionen. Die Basics die man können musste kamen eh so häufig vor, dass man sie irgendwann kannte. Probleme ergeben sich idr von alleine, wenn man die Systematik und den gesetzlichen Normalfall wirklich verstanden hat, fallen einem unregelmäßigkeiten direkt auf und das sind dann die berühmten „Meinungsstreits“. Die kommen ja nicht aus dem luftleeren Raum, sondern ergeben sich aus der Gesetzesanwendung. So bin ich im ersten hervorragend gefahren. Und es hat mir sogar Spaß gemacht dafür zu lernen, weil man immer mehr versteht und anfängt selbstständig juristisch zu denken und eigene Ansichten zu entwickeln.

Das zweite fand ich einfach nur zum kotzen. Man muss tausend Dinge auswendig lernen, die keinerlei Systemrelevanz haben und sich nicht logisch erschließen lassen. Allein die ganzen Formalia für die Klagen waren für mich der Horror, irgendwas habe ich immer vergessen weil es einfach juristisch irrelevant ist ob da jetzt arabisch oder römisch nummeriert wird, wo das Aktenzeichen steht oder wo und auf welcher Seite man nen Einschub macht. Sterbenslangweilig und völlig unnötig - die systematische Anwendung der Schadensersatzvorschriften zB werde ich niemals verlernen. Alle Formalia habe ich eine Woche nach den Klausuren vergessen und werde sie nie wieder brauchen. Und es ist auch ein Witz das Praktikerexamen zu nennen, kein Mensch arbeitet so. Wenn man ein Praktikerexamen möchte, dann soll man die Menschen mit Computer, beck online und google arbeiten lassen. Aber das würde ja Aufwand bedeuten sich geeignete Fälle auszudenken, die nicht das Auskotzen von auswendiggelerntem Formkram abfragen. 

Ich rede mich aber schon wieder in Rage. Fazit ist: ich fand das zweite nicht nur schwerer sondern frustrierender, zeitweise machte es mich richtig wütend zu lernen, wenn man zB irgendwelche Formulierungen reingeknüppelt hat. Ich habe richtig gefühlt wie meine Lebenszeit in den Mülleimer wandert. Meinetwegen kann das Ref - wie in allen anderen Ländern auch - ersatzlos gestrichen werden. Auf meinen Job war ich nach dem ersten Examen exakt genau so gut vorbereitet wie nach dem ersten. Das einzige was ich im Ref gelernt habe, ist wie man Klausuren löst. Einzig bei den Zweckmäßigkeitserwägungen in den Anwaltsklausuren habe ich etwas praktisches mitgenommen. Den Rest lernt man on the job, wie eben Juristen in Frankreich oder Spanien das auch tun - und dafür muss man nicht zwei Lebensjahren für nen Hungerlohn verschwenden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2018, 16:00 von admin.)
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1. oder 2.? - von Jurist2018 - 25.10.2018, 13:16
RE: 1. oder 2.? - von InDubioProSecco - 25.10.2018, 14:02
RE: 1. oder 2.? - von GastNRW23 - 25.10.2018, 14:10
RE: 1. oder 2.? - von NRWler - 25.10.2018, 14:59
RE: 1. oder 2.? - von NRW9 - 25.10.2018, 15:30
RE: 1. oder 2.? - von NRW - 25.10.2018, 15:07
RE: 1. oder 2.? - von Gast - 25.10.2018, 16:30
RE: 1. oder 2.? - von NRW9 - 25.10.2018, 16:38
RE: 1. oder 2.? - von NRW - 25.10.2018, 18:16
RE: 1. oder 2.? - von Guest - 25.10.2018, 16:56
RE: 1. oder 2.? - von NRW9 - 25.10.2018, 17:27
RE: 1. oder 2.? - von Gast - 25.10.2018, 17:39
RE: 1. oder 2.? - von Gast - 25.10.2018, 17:20
RE: 1. oder 2.? - von Gast - 26.10.2018, 07:29
RE: 1. oder 2.? - von nrwnrw - 26.10.2018, 07:40
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RE: 1. oder 2.? - von Jurist2018 - 26.10.2018, 15:12


 

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