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  5. Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW
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Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW
GastNRWDü
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#1
20.05.2022, 09:58
Hallo an alle!

Ich habe bald mündliche Prüfung und mir wurde Strafrecht als Rechtsgebiet für den Aktenvortrag zugewiesen.
Vor allem die revisionsrechtlichen Vorträge empfinde ich als schwierig. Weil die Vorbereitungszeit ja doch recht knapp bemessen ist, würde mich vor allem interessieren, ob ihr die Feststellungen des angefochtenen Urteils vorlest (soweit es darauf ankommt) oder ob ihr diese in eigenen Stichpunkten auf dem Konzeptpapier zusammenfasst und dann anhand des Konzeptpapiers vortragt.

Laut Weisung des LJPA ist ein Vorlesen ja erlaubt, wenn es auf den Wortlaut ankommt. Kommt es ja irgendwo auch, da ja die fehlerhafte Gesetzesanwendung ja nur anhand der Urteilsfeststellung zu prüfen ist. Andererseits soll man ja gerade nicht ablesen.

Habt ihr da Erfahrungen, vielleicht irgendwelche Hinweise von AG Leitern hierzu, oder könnt aus eurer mündlichen Prüfung berichten etc.


Auch zu anderen Punkten, die den strafrechtlichen Aktenvortrag betreffen, können wir uns gerne hier austauschen!
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Nachrichten in diesem Thema
Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW - von GastNRWDü - 20.05.2022, 09:58
RE: Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW - von Shr3d3x - 20.05.2022, 10:09
RE: Vortrag Strafrecht (insb. Revision), NRW - von Gast.. - 20.05.2022, 11:28


 

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